Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Gültig ab 11.09.2024 (Version 2024 A10)
1. Allgemeines
Die AGB der SRS allesys AG gelten in jedem Falle, sofern diese nicht ausdrücklich und schriftlich ausbedungen sind. Von den vorliegenden AGB abweichende Abmachungen sind nur gültig, wenn diese schriftlichen erfolgen und SRS allesys AG die Annahme schriftlich bestätigt hat. Sämtliche Angebote können von der SRS allesys AG ohne vorherige Ankündigungen geändert werden.
2. Datenschutz
Im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen und/oder Verkauf von Produkten für den Kunden kann SRS allesys AG unter jederzeitiger Beachtung geltender Datenschutznormen Personendaten selbst erheben, von Dritten beschaffen, speichern, bearbeiten und an Dritte weitergeben. Wenn gesetzlich erlaubt oder überwiegende Interessen seitens SRS allesys AG bestehen oder eine Kundeneinwilligung vorliegt, kann SRS allesys AG die erhobenen Personendaten für folgende Zwecke bearbeiten:
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zur Überprüfung von Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss;
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zur Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden;
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zur Pflege, Entwicklung und Erhaltung der Kundenbeziehung;
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um Dienste zu individualisieren oder personalisierte Inhalte bereitzustellen z.B. mittels Untersuchung hinsichtlich der Demographie, des Nutzungsverhaltens und der Nutzerinteressen;
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zur Adressvalidierung.
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zur Verhinderung einer unrechtmässigen Benutzung von Dienstleistungen (insbesondere zur Verhinderung von Betrugsfällen beim Vertragsschluss und während der Dauer des Vertrags);
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zur Rechnungsstellung, zu Inkassozwecken und für Bonitäts- und Kreditwürdigkeitsprüfungen;
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zur Bewerbung, Gestaltung und Weiterentwicklung von SRS allesys AG Dienstleistungen;
Als Dienstleistung gegenüber dem Kunden werden die Sicherheitsnachweise inkl. Mess- und Prüfprotokoll bei «Periodischen Kontrollen» und, wenn mängelfrei, direkt an den zuständigen Verteilnetzbetreiber weitergeleitet. Sollte dies nicht gewünscht sein, muss uns dies vorgängig schriftlich mitgeteilt werden.
SRS allesys AG darf Dritte im In- und Ausland zur Datenbearbeitung beziehen. Bezieht der Kunde bei SRS allesys AG Dienstleistungen Dritter, darf SRS allesys AG dem Dritten diejenigen Kundendaten zur Bearbeitung weitergeben, die dieser zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden benötigt.
Beim Beizug von Dritten aus dem In- und Ausland durch SRS allesys AG sind diese entsprechend vertraglich verpflichtet, die gemäss gültigem Datenschutzrecht notwendigen Massnahmen einzuhalten. Weitere Information betreffend Verwendung von Personendaten sind in der Datenschutzerklärung unter info@srs-allesys.ch anzufordern.
3. Beschwerdeprozess
Der Kunde hat das Recht bei einer Beschwerde Einsicht in den Beschwerdeprozess zu erhalten. Dieser wird dem Kunden nach Eingang der Beschwerde und auf ausdrücklichen Wunsch hin elektronisch zugestellt.
4. Eigentum, Vertraulichkeit
Die dem Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen der SRS allesys AG wie Konzepte, Studien, Berechnungen, Pläne, Schema usw. bleiben Eigentum von SRS allesys AG und sind als vertraulich zu behandeln. Der Kunde darf diese weder über den Vertragszweck hinaus verwenden noch diese Dritten zugänglich machen. Kommt kein Vertrag zustande, hat der Kunde die ihm zur Verfügung gestellten obgenannten Unterlagen auf Aufforderung hin innert 15 Tagen an SRS allesys AG zurückzugeben.
5. Preise
Die Preise verstehen sich in Schweizerfranken. Die Mehrwertsteuer ist in den Preisen nur inbegriffen, wenn entsprechend ausgewiesen. SRS allesys AG behält sich Preisanpassungen jederzeit vor.
6. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innert 30 Tagen rein netto zu begleichen. Bei Zahlungsverzug kann dem Besteller ein Verzugszins von 6% p.A. verrechnet werden. Beanstandungen (Mängelberichte) entbinden den Kunden nicht von einer fristgerechten Zahlung. Bei offenen Rechnungen werden keine Sicherheitsnachweise verschickt.
7. Garantie
SRS allesys AG leistet Garantie gemäss Vorgaben SIA108.
8. Schadensprävention
Elektronische Geräte wie EDV (Computer, WLAN, Server), Audio/TV etc. oder empfindliche Geräte wie Tiefkühltruhen, Aquarien etc. sind vorgängig durch die Eigentümerin herunterzufahren und auszustecken.
In seltenen Fällen können Schäden an Liftanlagen, Heizungs-, Klima- und Kühlgeräte sowie an festangeschlossenen Maschinen auftreten. Um das Risiko eines solchen Schadens zu minimieren, kann der Eigentümer vorgängig mittels Anlageschalter die Verbraucher vom Netz trennen. Wird das nicht gemacht, werden diese automatisch mitgemessen. Die durch den Eigentümer abgeschalteten Verbraucher müssen nach der Kontrolle auch vom Eigentümer wieder in Betrieb genommen werden. Bei gewerblichen oder industriellen Betrieben sollte die Abschaltung von Maschinen vorgängig mit dem Kontrolleur besprochen werden.
9. Haftungsausschuss
Wir üben unsere Tätigkeit mit grösster Sorgfalt aus. Sollte es dennoch bei der Ausführung unserer Kontrolltätigkeiten zu Schäden an Geräten oder Maschinen kommen, insbesondere wenn die obige Schadensprävention nicht eingehalten wurde, übernimmt die SRS allesys AG keine Haftung.
10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG BEI ARBEITEN MIT ASBEST
SRS allesys AG bestätigt, dass bei Kontrollen und Inspektionen an asbesthaltigen Anlageteilen (insb. die Schaltgerätekombinationen) die notwendige Sorgfalt jederzeit einhalten wird und die zurzeit empfohlenen oder geforderten Massnahmen zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer sowie der Bewohner oder Benutzer des Bauobjektes treffen wird. Dies bedeutet insbesondere, dass SRS allesys AG nach den zurzeit geltenden Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik arbeitet und die notwenigen Schutzmassnahmen (Staubmasken, Schutzanzüge, Industriestaubsauger mit H-Klasse etc.) ergreifet. Mehrkosten in Folge von Kontrollen an asbesthaltigen Materialien, welche zur Zeit der Offertstellung resp. der Auftragserteilung nicht bekannt waren, werden gemäss der Preisempfehlung des Verbands der Schweizerischen Elektrokontrolle (VSEK) verrechnet. SRS allesys AG lehnt jede Haftung ab für gesundheitliche Schäden, die bei Bewohnern oder Benutzern des zu bearbeitenden Objekts in Folge der Kontrollen und den damit notwendigen Arbeiten an asbesthaltigen Materialien möglicherweise auftreten werden. Ebenfalls lehnt SRS allesys AG jede Haftung ab für Asbestsanierungen und andere Massnahmen im Bau- resp. Kontrollobjekt, die als Folge der Arbeiten des Unternehmers notwendig werden. Ausgenommen von dieser Haftungsbeschränkung sind Schäden, die auf grobfahrlässiges oder vorsätzliches Handeln zurückzuführen sind.
11. Sonstige Vereinbarungen
Der Erfüllungsort und der Gerichtsstand befinden sich am Geschäftssitz der SRS allesys AG. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.
SRS allesys AG